Samtgemeinderat beschließt Satzungen im Abwasserbereich
Zum 01.01.2024 sind die neue Abwasserbeseitigungssatzung und Abwasserabgabensatzung der Samtgemeinde Gieboldehausen in Kraft getreten. Mit den Neufassungen der Satzungen wurden diese aktualisiert und zukunftsorientiert aufgestellt. Darüber hinaus trägt die Überarbeitung zu einer Vereinheitlichung, Konkretisierung sowie einer verbesserten Lesbarkeit bei.
Beide Satzungen wurden im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 55 vom 16.11.2023 ab Seite 1011 veröffentlicht.
Durch die Neufassung der Abwasserabgabensatzung, in Kombination mit einer neuen Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, kommt es ab 01.01.2024 zu veränderten Gebührensätzen.
Die Abwassergebühr beträgt nunmehr bei der
| • | Schmutzwasserbeseitigung — 3,31 €/m³ |
| • | Niederschlagswasserbeseitigung — 0,30 €/m² und Jahr |
Damit steigt die Schmutzwassergebühr um 0,30 €/m³ wobei die Niederschlagswassergebühr gleichzeitig um 0,08 €/m² und Jahr singt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
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• E-Mail: rathaus@sg-gieboldehausen.de