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Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 10/2025
Die Samtgemeinde informiert
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Die Samtgemeinde informiert

Private Feuerwerke sind genehmigungspflichtig!
Mit Rücksicht auf Mensch und Tier sollten diese nicht inflationär veranstaltet werden!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte denken Sie beim Planen von privaten Feuerwerken an das Wohl von Mensch und Tier. Für Anwohner sind Feuerwerke um Mitternacht nicht selten ein Schreckmoment. Für viele Tiere – ob Haus- oder Wildtiere – bedeuten die lauten Knallgeräusche und grellen Lichter großen Stress, Angst oder gar Panik.

Wir appellieren daher an Ihre Vernunft und bitten Sie herzlich, im Sinne des Tierschutzes auf private Feuerwerke möglichst zu verzichten – besonders außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten (z. B. an Silvester).

Sollten Sie dennoch ein Feuerwerk zu einem besonderen Anlass (z. B. Hochzeit oder Jubiläum) planen, bedarf dies im Vorfeld der Genehmigung durch die Samtgemeinde Gieboldehausen.

Den entsprechenden Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://www.samtgemeinde-gieboldehausen.de/

(Direktzugang über das Suchwort „Feuerwerk“)

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – im Sinne unserer tierischen Mitbewohner und einer rücksichtsvollen Nachbarschaft!

Ihr
Fachbereich 3 Ordnung & Bürgerservice