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Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 11/2024
Die Samtgemeinde informiert
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Die Samtgemeinde informiert

Fachbereich 3 Ordnung und Bürgerservice

Mit Blick auf die anstehende Winterzeit möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger an Ihre Verantwortung hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes erinnern. Gemäß der

Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der

Samtgemeinde Gieboldehausen

sind alle Anwohner dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu säubern und bei winterlichen Bedingungen für sichere Wege zu sorgen. Dies umfasst die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen und zur Schnee- und Eisbeseitigung.

Näheres hierzu finden Sie in der o. g. Satzung (Homepage Samtgemeinde Gieboldehausen- Verwaltung & Politik- Ortsrecht- Recht, Sicherheit und Ordnung- Straßenreinigungssatzung). Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung dieser Aufgaben zur Sicherheit in unserer Gemeinde beiträgt und rechtlich verbindlich ist. Wir danken für Ihren Einsatz und Ihr Verständnis.