Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich, wenn ihr Alters- oder Ehejubiläum im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde erscheint. Diese kleine öffentliche Anerkennung war bislang eine schöne Tradition. Doch mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die rechtliche Lage geändert.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die persönlichen Daten aller EU-Bürger. Dazu zählen auch Angaben wie Name, Alter und Geburtstag. Eine Veröffentlichung dieser Daten – selbst in einem lokalen Mitteilungsblatt – ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig gem. Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.
Um Ihre Jubiläen weiterhin zu veröffentlichen, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich! Ab sofort werden wir nur noch Jubiläen veröffentlichen, für welche uns eine schriftliche Einwilligungserklärung, 6 Wochen vor dem Jubiläumsmonat, vorliegt. Nutzen Sie einfach unseren Online-Services auf der Homepage (www.samtgemeinde-gieboldehausen.de/Jubilare), um ihr Einverständnis zu erteilen. Das Formular finden Sie im Anhang.
Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Jubiläen im Mitteilungsblatt. Die bisher abgegebenen Übermittlungssperren gem. § 50 Abs. 5 BMG für Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage, Mandatsträger, Presse und Rundfunk behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Auch wenn manche diese Änderung bedauern, steht dahinter ein wichtiges Prinzip: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob und wie persönliche Informationen öffentlich gemacht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:
Samtgemeinde Gieboldehausen, Hahlestraße 1, 37434 Gieboldehausen.
Alternativ geben Sie dieses in einem verschlossenen Umschlag in Ihrem Gemeindebüro ab.