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Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 2/2024
Die Samtgemeinde informiert
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Öffentliche Bekanntmachung Grundsteuer 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Über die Festsetzung der Grundsteuer in der Samtgemeinde Gieboldehausen für das Kalenderjahr 2024

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B für das Jahr 2024 sind gegenüber em Jahr 2023 unverändert geblieben. Die Samtgemeinde Gieboldehausen wird daher für das Jahr 2024 keine Steuer bescheide ersteilen. Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsdaten und mit den Zahlungsbeträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeinde Gieboldehausen unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.

Für die Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner treten mit dem Tage der Bekanntgabe dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ergangen wäre.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlage (Messbetrag), werden Änderungsbescheide erteilt.

Ihre Rechte

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung ist der Rechtsbehelf der Klage gegeben. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Str. 5, 37073 Göttingen, erhoben werden.

Die Klage kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Durch die Erhebung der Klage wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Gieboldehausen, den 02. Januar 2024
i.A.Samtgemeindebürgermeister