Titel Logo
Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 2/2025
Die Samtgemeinde informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Samtgemeinde informiert

Wer anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeit oder eines Jubiläums ein Feuerwerk plant, sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Ereignis einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Feuerwerks bei der Samtgemeinde Gieboldehausen stellen. Den dazugehörigen Antrag finden Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Gieboldehausen unter dem Stichwort „Feuerwerk“.