Wer anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeit oder eines Jubiläums ein Feuerwerk plant, sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Ereignis einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Feuerwerks bei der Samtgemeinde Gieboldehausen stellen. Den dazugehörigen Antrag finden Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Gieboldehausen unter dem Stichwort „Feuerwerk“.