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Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 3/2024
Die Samtgemeinde informiert
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Die Samtgemeinde informiert

In den Grundschulen sind die Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 anzumelden.

Die Eltern werden gebeten, sich nach den Informationen, die sie vorab von der jeweiligen Schule erhalten, zu richten.

Grundschule Bilshausen:

Dienstag, 14.05.2024

in der Zeit von 09.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch, 15.05.2024

in der Zeit von 09.00 - 15.30 Uhr

Grundschule Gieboldehausen:

Montag, 13.05.2024

in der Zeit von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag, 14.05.2024

in der Zeit von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Grundschule Obernfeld:

Keine persönliche Anmeldung - Anschreiben per Post an Eltern mit Anmeldungsformular

Reinhard-Horn-Grundschule Rhumspringe:

Dienstag, 14.05.2024

in der Zeit von 08.00 Uhr-16.00 Uhr

Mittwoch, 15.05.2024

in der Zeit von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Kinder folgender Gemeinden sind in nachstehenden Schulen anzumelden:

Bodensee, Krebeck und Renshausen

Grundschule Bilshausen

Wollbrandshausen

Grundschule Gieboldehausen

Rollshausen und Germershausen

Grundschule Obernfeld

Wollershausen, Rüdershausen und Lütgenhausen

Reinhard-Horn-Grundschule Rhumspringe

Gemäß § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes beginnt für die Kinder, die bis zum 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 die Schulpflicht.

Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung (bis zum 1. Mai vor Schuljahresbeginn) gegenüber der Grundschule um ein Jahr hinausschieben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Kinder, die im laufenden Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.

Es wird gebeten, die Geburtsurkunde der Schulanfänger (Familienstammbuch) und ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung bei der Anmeldung vorzulegen bzw. sich nach den individuellen Vorgaben der Schulen zu richten.

Die Einschulung findet nach den Sommerferien 2025 statt. Der genaue Termin wird von den jeweiligen Schulen rechtzeitig bekannt gegeben.

Gieboldehausen, den 06. März 2024
Samtgemeinde Gieboldehausen
Der Samtgemeindebürgermeister
Ahrenhold