(Berücksichtigt sind Personen, die vom 01.04.2026 – 30.04.2026 80, 85, 90 oder älter werden)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die persönlichen Daten aller EU-Bürger. Dazu zählen auch Angaben wie Name, Alter und Geburtstag. Eine Veröffentlichung dieser Daten – selbst in einem lokalen Mitteilungsblatt – ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig gemäß Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.
Um Ihre Jubiläen weiterhin zu veröffentlichen, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich! Ab sofort werden wir nur noch Jubiläen veröffentlichen, für welche uns eine schriftliche Einwilligungserklärung, sechs Wochen vor dem Jubiläumsmonat, vorliegt. Nutzen Sie einfach unseren Online-Services auf der Homepage (www.samtgemeindegieboldehausen.de/Jubilare), um Ihr Einverständnis zu erteilen.
Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Jubiläen im Mitteilungsblatt. Die bisher abgegebenen Übermittlungssperren gemäß § 50 Abs. 5 BMG für Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage, Mandatsträger, Presse und Rundfunk behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Auch wenn manche diese Änderung bedauern, steht dahinter ein wichtiges Prinzip: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob und wie persönliche Informationen öffentlich gemacht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
| Geburtstag | Alter (Jahre) |
Gieboldehausen | ||
| Rita Folmer, Schulstraße 39 | 20.04.1936 | 90 Jahre |
Rhumspringe | ||
| Elisabeth Steinmetz, Kirchberg 6 | 29.04.1941 | 85 Jahre |
Rhumspring OT Lütgenhausen | ||
| Gerhard Schrelle, Lütgenhäuser Straße 2 | 11.04.1935 | 91 Jahre |
(Berücksichtigt sind Personen, die vom 01.04.2026 – 30.04.2026 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum feiern)
Thom, Veronika und Günther, Hauptstraße 60, Rüdershausen, 23.04.2026