Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Samtgemeinde Gieboldehausen bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Samtgemeindeverwaltung (Hahlestraße 1, 37434 Gieboldehausen) senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
Sie erhalten das Formular ebenfalls im Bürgerbüro der Samtgemeinde Gieboldehausen oder auf der Homepage unter https://www.samtgemeinde-gieboldehausen.de.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.