seit 2015 besteht die Möglichkeit auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Gieboldehausen (Bodensee, Krebeck, Obernfeld, Rhumspringe, Lütgenhausen, Rollshausen, Germershausen, Wollbrandshausen) sogenannte Rasenreihengrabstätten als Grabart zu wählen.
Dies ist sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen zulässig.
Bei dieser Grabstättenform wird ein ebenerdiges Grabmal in den Rasen eingelassen. Jegliche Art von Einfassungen (z.B. Kies), stehende Grabmale oder auch Grabschmuck ist hier nicht zulässig.
Umfangreiche Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten der Grabstätte ist somit nicht mehr erforderlich. Der um das Grabmal gesäte Rasen wird zu den Wachstumszeiten regelmäßig durch Mitarbeiter der Gemeinden gemäht.
Um Sinn und Zweck dieser Grabstätten zu erhalten, ist das Aufstellen von Grabschmuck (Blumen, Figuren, etc.) außerhalb der Beisetzung nicht zulässig.
Aus diesem Grund bittet die Friedhofsverwaltung eindringlich darum, während der Rasenmähsaison, welche bereits begonnen hat, weder Grabschmuck noch Grablichter auf die Rasenurnen- und Rasenreihengräbern zu legen bzw. zu stellen.
Unzulässig abgelegten Grabschmuck kann die Samtgemeinde Gieboldehausen ohne vorherige Mitteilung von der Grabstätte entfernt.
Nutzungsberechtigte werden darum gebeten, bestehenden Grabschmuck zu entfernen und die Grabmale den o.g. Vorschriften anzupassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!