wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde steuerpflichtig sind.
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach dem Umzug bei der Samtgemeinde Gieboldehausen schriftlich zur Hundesteuer angemeldet werden.
Die verspätete, unterlassene oder unvollständige Anmeldung eines Hundes kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bitte kommen Sie daher Ihren Verpflichtungen fristgerecht nach.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt unter Tel. 05528-202230 oder per E-Mail an steuern@sg-gieboldehausen.de gerne zur Verfügung.