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Samtgemeinde aktuell Gieboldehausen
Ausgabe 9/2025
Wir gratulieren
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Wir gratulieren

Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich, wenn ihr Alters- oder Ehejubiläum im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde erscheint. Diese kleine öffentliche Anerkennung war bislang eine schöne Tradition. Doch mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die rechtliche Lage geändert.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die persönlichen Daten aller EU-Bürger. Dazu zählen auch Angaben wie Name, Alter und Geburtstag. Eine Veröffentlichung dieser Daten – selbst in einem lokalen Mitteilungsblatt – ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig gem. Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.

Um Ihre Jubiläen weiterhin zu veröffentlichen, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich! Ab sofort werden wir nur noch Jubiläen veröffentlichen, für welche uns eine schriftliche Einwilligungserklärung, 6 Wochen vor dem Jubiläumsmonat, vorliegt. Nutzen Sie einfach unseren Online-Services auf der Homepage (www.samtgemeinde-gieboldehausen.de/Jubilare), um ihr Einverständnis zu erteilen.

Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Jubiläen im Mitteilungsblatt. Die bisher abgegebenen Übermittlungssperren gem. § 50 Abs. 5 BMG für Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage, Mandatsträger, Presse und Rundfunk behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Auch wenn manche diese Änderung bedauern, steht dahinter ein wichtiges Prinzip: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob und wie persönliche Informationen öffentlich gemacht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

gez. Ahrenhold
Samtgemeindebürgermeister