In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Gemeinde Bispingen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Die Änderungen sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten.
Für die Grundsteuer gelten zukünftig folgende Hebesätze:
Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Berechnungsmethoden für verfassungswidrig erklärt hatte. In Niedersachsen erfolgt die Steuerberechnung künftig auf Basis von Grundstücksgröße, Nutzung und Lage. Die Grundsteuerreform stellt keine versteckte Steuererhöhung dar.
Der Hebesatz wurde jedoch so angepasst, dass die Gemeinde zukünftig mehr Einnahmen erzielt, um ihre Aufgaben und steigende Ausgaben zu finanzieren. Für 2025 wird mit einer Steigerung der Erträge aus der Grundsteuer A um 17.000 Euro und aus der Grundsteuer B um 540.000 Euro gerechnet. Das gesamte Grundsteueraufkommen wird somit um rund 557.000 Euro auf insgesamt 2,14 Millionen Euro steigen.
Die Reform soll das Steueraufkommen insgesamt stabil halten, wirkt sich jedoch unterschiedlich auf einzelne Grundstückseigentümer*innen aus. Während einige Steuerpflichtige entlastet werden, müssen andere mit einer höheren Belastung rechnen.
Die individuellen Änderungen, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, können von den Grundeigentümer*innen mit den vom Finanzamt erlassenen Messbescheiden berechnet werden.
Die Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 von der Gemeinde verschickt. Bereits am 15. Februar 2025 wird das erste Viertel der neuen Grundsteuer fällig.
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Gemeinde. Ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer könnte die Gemeinde Bispingen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie die Finanzierung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten oder Feuerwehren, nicht gewährleisten.
Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder der Bewertung Ihres Grundstücks richten Sie bitte ausschließlich direkt an das Finanzamt Soltau. Dies können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Hotline-Rufnummer 05191 807 666 erledigen.
Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften, richten Sie direkt an die Gemeinde Bispingen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.
Für die Gewerbesteuer gilt zukünftig ein Hebesatz von 400 v. H..