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Wir in Bispingen
Ausgabe 1/2025
Neues aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Die Gemeinde Bispingen weist auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte hin.

Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen bzw. zu bestreuen. Bei Glätte sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege durch Bestreuen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln sicher begehbar und befahrbar zu halten. Die gefahrlose Benutzung ist werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu gewährleisten.

Bei Bedarf sind die Reinigungsarbeiten regelmäßig zu wiederholen. Zudem ist darauf zu achten, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten von Schnee und Eis freigehalten werden.

Das Einhalten der Räum- und Streupflichten dient der eigenen - und der Sicherheit aller Einwohner*innen.