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Wir in Bispingen
Ausgabe 1/2026
Neues aus dem Rathaus
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Neues aus dem Rathaus

Dank vielfältiger Unterstützung konnte das Sturmwochenende gut gemeistert werden.

Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege sind bei Schneefall freizuhalten und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Auf den winterlichen Schneefall, der bereits Anfang Januar eingesetzt hatte, war die Gemeinde Bispingen gut vorbereitet. Mit dem Durchzug des Sturmtiefs Elli ab dem 09. Januar verschärfte sich die Wetterlage nochmals deutlich. Auch wenn die Schneemengen letztlich geringer ausfielen als zunächst prognostiziert, sorgten insbesondere starke Schneeverwehungen im gesamten Gemeindegebiet für anspruchsvolle Bedingungen.

Am Sturmwochenende erhielt er zusätzliche Unterstützung von örtlichen Landwirten sowie Bauunternehmen, die mit schwerem Gerät bei der Schneeräumung halfen. „Wir konnten auf ein hervorragendes Netzwerk zurückgreifen“, freut sich Bauhofleiter Torben Habermann über die gelungene Gemeinschaftsleistung und bedankt sich bei allen Beteiligten.

Gut vorbereitet zeigte sich der Bauhof auch bei der Materialversorgung: Die Salzlager waren ausreichend gefüllt, sodass die Streu- und Räumarbeiten jederzeit zuverlässig durchgeführt werden konnten.

Priorität hatte zunächst die Räumung der Ver- und Entsorgungswege, um sicherzustellen, dass keine Ortschaft von der Außenwelt abgeschnitten wird.

Auch in den Tagen nach dem Sturmtief blieb die Wetterlage herausfordernd. Die Gemeinde bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Verständnis, dass der Bauhof nicht überall gleichzeitig im Einsatz sein kann und die Räumarbeiten nach Dringlichkeit erfolgen müssen.

Alle Jahre wieder: Hinweise zum Winterdienst

Auch wenn der Januar-Schnee mittlerweile geräumt ist, erinnert die Gemeinde Bispingen an die Pflichten und Maßnahmen, die im Winter für sichere Straßen und Wege wichtig sind.

Der Bauhof ist für die Winterdienstmaßnahmen auf den Gemeindestraßen, öffentlichen Wegen und Verkehrsflächen in der Gemeinde zuständig. Straßen auf Landes- oder Kreisebene fallen in die Verantwortung des jeweiligen Trägers. Parallel zum Einsatz des Bauhofes sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege sind bei Schneefall freizuhalten und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Die gefahrlose Nutzung ist werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr sicherzustellen.

Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder – sofern kein Seitenraum vorhanden ist – am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen und zu streuen. Die Maßnahmen sind bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen. Zudem ist darauf zu achten, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten jederzeit von Schnee und Eis freigehalten werden.

Die Gemeinde Bispingen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten und die Einhaltung der Räum- und Streupflichten zur Sicherheit im öffentlichen Raum beizutragen.