Titel Logo
Wir in Bispingen
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Rathaus

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümer*innen mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in Bispingen wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.

Was kommt auf die Eigentümer*innen zu? Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürger*innen Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Bispingen. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität.

Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahler*innen durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar. Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Gemeinde. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.