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Wir in Bispingen
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Anpassung der Entgeltstaffelung für die Krippen und nachschulische Betreuung zum 01.01.2025

In der Sitzung vom 20.06.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01.01.2025 die neue Entgeltstaffelung anzuwenden, die regelmäßig an die rechtlichen Änderungen (Wohngeldgesetz und SGB II) angepasst wird und einen Pauschalbetrag für die Inanspruchnahme von Rand- und Sonderzeiten zu erheben.

Die Anpassung des monatlichen Entgeltes erfolgt automatisch zum 01.01.2025 durch die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen.

Wie bisher auch kann ein Ermäßigungsantrag jeweils für das laufende Betreuungsjahr gestellt werden. Die Berechnung erfolgt ab dem Monat der Antragstellung.

Für die Inanspruchnahme einer Rand- oder Sonderöffnungszeit wird keine Ermäßigung angeboten, sondern eine Pauschale, entsprechend der Betreuungszeit, erhoben.

Die neue Entgeltstaffelung, das Merkblatt zur Ermittlung des Betreuungsentgeltes sowie der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsentgeltes sind im Serviceportal (serviceportal.bispingen.de) der Gemeinde Bispingen zu finden.

Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Brose (Tel.: 05194 398-38 oder E-Mail: a.brose@bispingen.de) zur Verfügung.