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Wir in Bispingen
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Mit Beginn der Winterzeit erinnert die Gemeinde Bispingen alle Anwohner*innen an ihre Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m sind vollständig, breitere Wege mindestens auf einer Breite von 1,50 m von Schnee zu befreien.

Bei Glätte muss Sand oder ein anderes abstumpfendes Material eingesetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die gefahrlose Nutzung der Wege ist werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr sicherzustellen. Zudem ist darauf zu achten, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten von Schnee und Eis freigehalten werden.

Testweise Gossenreinigung – Straßenreinigungspflicht bleibt bestehen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, dass eine beauftragte Firma im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 testweise die Gossenreinigung übernimmt. Hauptverkehrsstraßen werden dabei 14-täglich, Nebenstraßen monatlich gereinigt.

Die Straßenreinigungspflicht der Anwohner*innen bleibt hiervon unberührt und umfasst weiterhin die Gehwege, Fahrbahnränder sowie angrenzende Flächen. Die Gossenreinigung durch das beauftragte Unternehmen ersetzt also nicht die Verpflichtung zur umfassenden Straßenreinigung.

Reinigungspflicht der Anwohner*innen

Innerhalb der Ortschaften gilt weiterhin die Straßenreinigungspflicht gemäß den Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Bispingen. Diese umfasst neben der Beseitigung von Schnee und Eis sowie dem Streuen bei Glätte auch das Entfernen von Schmutz, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zur Straßenmitte und bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien.