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Wir in Bispingen
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

„Wir zählen auf Sie! Zählen Sie mit!“

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 wird die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag stattfinden. Hierfür sucht die Gemeinde ehrenamtliche Wahlhelfer*innen in den verschiedenen Wahllokalen.

Wer darf Wahlhelfer*in sein?

Alle Wahlberechtigten, d.h. alle Personen, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Was muss ich tun?

Das „Wahlhelfen“ findet in einem der acht Wahllokale innerhalb der Gemeinde Bispingen statt. In der Regel werden Sie in dem Wahllokal, in dem Sie auch selber wählen, eingesetzt. Auf Wunsch kann man aber auch in einem anderen Wahllokal der Gemeinde helfen. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In dieser Zeit wechseln sich die Wahlhelfer*innen im Wahllokal ab, so dass man nicht ständig anwesend sein muss. In der Wahlzeit beschränkt sich die Aufgabe im Wesentlichen auf die Aushändigung von Stimmzetteln und das „Abhaken“ von Wähler*innen im Wählerverzeichnis.

Ab 18:00 Uhr werden auf den Stimmzetteln die Stimmen ausgezählt.

Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt

Demokratische Wahlen sind leider ohne Wahlhelfer*innen nicht durchführbar!

Die Gemeinde Bispingen sucht Menschen, die Interesse haben, einmal einen Tag bei einer Wahl aktiv mitzuwirken und damit einen Beitrag für unsere Demokratie zu leisten.

Übernehmen auch Sie Verantwortung und

leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie!

Unterstützen Sie zusammen mit anderen Menschen

den Wahlvorstand in unseren Wahllokalen!

Haben Sie Interessen? Dann melden Sie sich im Rathaus der Gemeinde Bispingen bei Katrin Gräber (E-Mail k.graeber@bispingen.de, Telefon 05194/39836)