Bitte beachten Sie die Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Jedes Jahr wird an Silvester das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr mit all unseren Wünschen und Hoffnungen freudig begrüßt. Das passiert in der Regel mit ordentlich Feuerwerk und lautem Böllern.
Ein Sprichwort besagt: „Des einen Freud ist des anderen Leid“ und so gibt es natürlich auch Menschen unter uns, die sich am Feuerwerk und dem damit einhergehenden Krach nicht so sehr erfreuen können. Ganz besonders geht dies den Tierhalter*innen in unserer Gemeinde so.
Daher möchten wir Sie heute ein wenig dafür sensibilisieren, es in diesem Jahr vielleicht nicht „so dolle krachen zu lassen“, speziell in der Nähe unserer Alten- und Pflegeheime und unserer Reitanlagen.
Dazu gibt es als rechtliche Grundlage die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) die besagt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.
Für die Gemeinde Bispingen gilt daher, dass:
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk) am 31.12.2024 und am 01.01.2025 in einem Umkreis von 300 m zu stroh- und reetgedeckten Häusern sowie zu Reitanlagen nicht abgebrannt werden dürfen.
Wir möchten Sie herzlich um Rücksichtnahme bitten und darum, in der Nähe unserer Seniorenheime, Reitanlagen oder anderer (brand-)empfindlicher Anlagen/Gebäude kein Feuerwerk oder Böller zu zünden.