Ratssitzung am 28. November – in der letzten Sitzung des Rates wurden folgende Beschlüsse gefasst. Mehr Informationen finden Sie unter www.bispingen.sitzung-online.de.
Gemeinde Bispingen passt Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer an
In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Gemeinde Bispingen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 01.01.2025 in Kraft.
Für die Grundsteuer gelten zukünftig folgende Hebesätze:
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Berechnungsmethoden für verfassungswidrig erklärt hatte. In Niedersachsen erfolgt die Steuerberechnung künftig auf Basis von Grundstücksgröße, Nutzung und Lage. Die Grundsteuerreform stellt keine versteckte Steuererhöhung dar.
Der Hebesatz wurde jedoch so angepasst, dass die Gemeinde zukünftig mehr Einnahmen erzielt, um ihre Aufgaben und steigende Ausgaben zu finanzieren. Für 2025 wird mit einer Steigerung der Erträge aus der Grundsteuer A um 17.000 Euro und aus der Grundsteuer B um 540.000 Euro gerechnet. Das gesamte Grundsteueraufkommen wird somit um rund 557.000 Euro auf insgesamt 2,14 Millionen Euro steigen.
Auswirkungen auf Steuerzahler*innen
Die Reform soll das Steueraufkommen insgesamt stabil halten, wirkt sich jedoch unterschiedlich auf einzelne Grundstückseigentümer*innen aus. Während einige Steuerpflichtige entlastet werden, müssen andere mit einer höheren Belastung rechnen.
Die individuellen Änderungen, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, können von den Grundeigentümer*innen mit den vom Finanzamt erlassenen Messbescheiden berechnet werden.
Zeitplan
Die Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 von der Gemeinde verschickt. Bereits am 15. Februar 2025 wird das erste Viertel der neuen Grundsteuer fällig.
Warum überhaupt Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Gemeinde. Ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer könnte die Gemeinde Bispingen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie die Finanzierung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten oder Feuerwehren, nicht gewährleisten.
Fragen zur Grundsteuer?
Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder der Bewertung Ihres Grundstücks richten Sie bitte ausschließlich direkt an das Finanzamt Soltau. Dies können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Hotline-Rufnummer 05191- 807 – 666 [AB1] erledigen.
Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften, richten Sie direkt an die Gemeinde Bispingen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.
Für die Gewerbesteuer gilt zukünftig ein Hebesatz von 400 v. H..
Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 v. H. wird die Einnahmen aus der Gewerbesteuer voraussichtlich um 124.000 Euro auf insgesamt rund 4,95 Millionen Euro erhöhen.