So bitte nicht! Wer Kleidung neben die Container stellt, riskiert ein Bußgeld.
Vor den drei Altkleidercontainern am Rathaus stapeln sich derzeit Tüten, Kartons und lose Kleidung. Das Ergebnis: Überfüllte Container und ein Bereich, der wie eine Müllkippe wirkt. Die Gemeinde Bispingen weist daher darauf hin, dass das Abstellen von Textilien neben vollen Containern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ruft zu einer verantwortungsvollen Entsorgung auf.
Gut erhaltene Kleidungsstücke, Schuhe (paarweise gebündelt) und Heimtextilien gehören verschlossen in die Container. Stark verschlissene, verdreckte oder beschädigte Kleidung sowie Schuhe mit kaputter Sohle oder Textilien mit Farbresten gehören in die Restmülltonne, da sie nicht weiterverwertet werden können. Die Qualität der abgegebenen Textilien entscheidet darüber, ob sie noch als Secondhandware genutzt oder zu Putzlappen, Dämmmaterial oder ähnlichem recycelt werden können.
Seit Jahresbeginn gilt eine EU-Regelung zur Getrenntsammlung von Textilien. Viele Menschen verstehen sie falsch und werfen alles in die Container. Kaputte oder verschmutzte Kleidung kann jedoch nicht recycelt werden und muss weiterhin in die Restmülltonne.
Deutschlandweit fallen rund eine Million Tonnen Alttextilien pro Jahr an. Gleichzeitig nimmt die Qualität der Kleidung ab. Auch in Bispingen werden die Container einmal wöchentlich geleert, sind aber nur wenige Tage später oft wieder überfüllt.
Wenn die Container am Rathaus voll sind, sollten Bürgerinnen und Bürger auf andere Entsorgungsmöglichkeiten zurückgreifen:
zusätzliche Sammelboxen der Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) im Landkreis Heidekreis
die Wertstoffhöfe im Landkreis
Über den AHK-Chatbot „Wertstoff-Alex“ können online die nächstgelegenen Standorte abgefragt werden.
Wer Kleidung ordentlich verpackt einwirft und bei vollen Containern auf Alternativen ausweicht, trägt dazu bei, die Sammelstellen sauber zu halten und sicherzustellen, dass gut erhaltene Kleidung tatsächlich weiterverwendet werden kann. Wilder Müll rund um die Container wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.