Die Gemeinde Bispingen sucht für die am 09. Juni 2024 stattfindende Europawahl in Wahlberechtigte als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer in den verschiedenen Wahllokalen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Gewählt wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wer darf Wahlhelferin oder -helfer sein?
Alle Wahlberechtigten, d.h. alle Personen, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Das „Wahlhelfen“ findet in einem der acht Wahllokale innerhalb der Gemeinde Bispingen statt. In der Regel werden Sie in dem Wahllokal, in dem Sie auch selber wählen, eingesetzt. Auf Wunsch kann man aber auch in einem anderen Wahllokal der Gemeinde helfen. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit wechseln sich die Wahlhelferinnen und -helfer im Wahllokal ab, so dass man nicht ständig anwesend sein muss. In der Wahlzeit beschränkt sich die Aufgabe im Wesentlichen auf die Aushändigung von Stimmzetteln und das „Abhaken“ von Wählern im Wählerverzeichnis. Ab 18.00 Uhr werden auf den Stimmzetteln die Stimmen durch alle Wahlhelferinnen und -helfer ausgezählt und der Gemeinde übermittelt. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt
Demokratische Wahlen sind leider ohne Wahlhelferinnen und -helfer nicht durchführbar! Die Gemeinde Bispingen sucht Menschen, die Interesse haben, einmal einen Tag bei einer Wahl aktiv mitzuwirken und damit einen Beitrag für unsere Demokratie zu leisten.
Daher, liebe Bürgerinnen und Bürger, dieser Appell an Sie:
Übernehmen auch Sie Verantwortung und
leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie!
Unterstützen Sie zusammen mit anderen Menschen
den Wahlvorstand in unseren Wahllokalen!
Haben Sie Interessen? Dann melden Sie sich im Rathaus der Gemeinde Bispingen bei Katrin Gräber (E-Mail k.graeber@bispingen.de, Telefon 05194/39836