Immer wieder erreichen das Ordnungsamt Anfragen von Bürger*innen, die wissen möchten, ob sie pflanzliche Abfälle im eigenen Garten verbrennen dürfen – und wann sogenannte „Brenntage“ in der Gemeinde Bispingen stattfinden.
Seit mittlerweile zehn Jahren ist das Verbrennen von Gartenabfällen auf privaten Grundstücken in Niedersachsen grundsätzlich verboten. Kleine Lagerfeuer im eigenen Garten (z. B. in einer Feuerschale) sind weiterhin erlaubt, sofern dabei keine Abfälle verbrannt werden. Mit Blick auf die aktuell sehr trockene Wetterlage sollten Sie derzeit allerdings gar keine Feuer im Garten entzünden.
Die früher bekannten „Brenntage“ wurden abgeschafft, da sie nicht mehr mit den geltenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben zur Abfallverwertung und zur Bioabfallbehandlung vereinbar waren. Laut Gesetz müssen Abfälle grundsätzlich erfasst, sortiert und verwertet oder in geeigneten Anlagen entsorgt werden. Eine zulässige Verwertungsmöglichkeit ist beispielsweise die eigene Kompostierung von pflanzlichen Abfällen auf dem Grundstück.
Die Grundlage hierfür ist die Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) vom 14. Januar 2015, die darauf abzielt, pflanzliche Abfälle möglichst umwelt- und gesundheitsverträglich zu verwerten. Sie folgt dem Verursacherprinzip: Wer Abfälle erzeugt, muss dafür sorgen, dass diese ohne Schaden für Mensch und Umwelt entsorgt oder verwertet werden.
Ausnahmen vom Verbot sind möglich – aber nur im Einzelfall und mit Genehmigung. Eine Einzelfallgenehmigung kann erteilt werden, wenn eine Verwertung oder die Abgabe an den Entsorgungsträger technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies kann z. B. bei einem Befall mit bestimmten Schaderregern wie dem Borkenkäfer der Fall sein.
In solchen Fällen ist der Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Boden, Wasser, Abfall, die zuständige Behörde. Wenn Sie planen, befallenes Pflanzenmaterial auf Ihrem Grundstück zu verbrennen, muss dies dem Landkreis vorab angezeigt werden. Zudem ist ein Nachweis über den Befall, etwa durch einen sachkundigen Dritten (z. B. Revierförster), erforderlich.
Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Ordnungsamt der Gemeinde Bispingen, Petra Tödter, Telefon: 05194 398-30