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Wir in Bispingen
Ausgabe 4/2026
Neues aus dem Rathaus
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Neues aus dem Rathaus

Die Gemeinde Bispingen erinnert daran, dass auf Rasengräbern kein individueller Grabschmuck abgelegt werden darf.

Gemeinde erinnert an Friedhofssatzung

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer ein schwerer Einschnitt. In dieser Zeit müssen Angehörige viele Entscheidungen treffen, auch die, wie die letzte Ruhestätte gestaltet werden soll. Immer mehr Menschen entscheiden sich dabei für ein Rasengrab, nicht zuletzt, weil es kaum Pflege erfordert und so im Alltag entlastet.

Was dabei jedoch oft nicht allen bewusst ist: Auf Rasengräbern darf kein individueller Grabschmuck abgelegt werden. Blumen, Schalen oder kleine Gestecke sehen zwar schön aus und sind ein Zeichen der Erinnerung, würden aber die regelmäßige Pflege der Rasenflächen erschweren. Damit die Flächen gemäht und ordentlich gehalten werden können, müssten solche Gegenstände sonst immer wieder vom Bauhof entfernt werden.

Dennoch gibt es Möglichkeiten, der Verstorbenen zu gedenken: Auf den kommunalen Friedhöfen in Behringen, Hörpel und Hützel stehen zentrale Gedenksteine zur Verfügung. Dort können Angehörige Blumen ablegen oder eine Kerze entzünden und so ihre Verbundenheit und Erinnerung zum Ausdruck bringen.

Die Gemeinde bittet um Verständnis und die Einhaltung der Regelungen im Interesse einer würdevollen und gepflegten Friedhofsanlage für alle.