In der letzten Sitzung hat der Rat der Gemeinde Bispingen eine Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung sowie der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen.
Die Abwasserbeseitigungssatzung aus dem Jahr 2013 wurde überarbeitet, um sie an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage anzupassen. Zudem wurden die durch die Rechtsprechung vorgegebenen Regelungsbefugnisse der Kommunen sowie die Begrifflichkeiten des geltenden Wasserrechts berücksichtigt.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Trennung der Beitragsmaßstäbe für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Auch wenn derzeit keine Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden, wurden hierfür die „Platzhalter“ für gegebenenfalls eintretende zukünftige Änderungen berücksichtigt
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Berücksichtigung der tatsächlich eingeleiteten Abwassermenge bei vorhandenen Abwassermesseinrichtungen (Gartenwasserzählern).
Für Abwasser-/Gartenwasserzähler gelten nun folgende Bestimmungen:
Installation: Muss durch ein Fachunternehmen auf Kosten des Gebührenpflichtigen dauerhaft, fest und frostsicher installiert und verplombt werden. Mobile Gartenwasserzähler werden nicht akzeptiert.
Anmeldung: Die Installation ist schriftlich bei den Stadtwerken Munster-Bispingen GmbH anzumelden und mit einem Foto zu belegen, gerne per E-Mail an abwasser.gartenwasser@ihr-stadtwerk.de.
Eichgesetz: Abwasser-/Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Frist: Anmeldung spätestens zwei Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (31.12. eines Jahres).
Bearbeitungsgebühr: Die jährliche Bearbeitungsgebühr beträgt 20,00 EUR pro Gartenwasserzähler.
Erstattung: Die Erstattung richtet sich nach der aktuell gültigen Abwassergebühr pro Kubikmeter und wird in der Jahresabrechnung verrechnet.
Es ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Bitte prüfen Sie daher im Voraus, ob der Betrieb für Sie lohnenswert ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Munster-Bispingen.
Viele installierte Gartenwasserzähler werden entweder gar nicht oder kaum genutzt, was zu unnötigen Kosten führt. Die Einführung der Bearbeitungsgebühr soll Eigentümer dazu anregen, die Notwendigkeit eines Gartenwasserzählers zu überdenken. Hauptsächlich dient die Gebühr der Deckung der Verwaltungskosten für Beratung, Datenpflege und Abrechnung, insbesondere bei rund 1.000 Zählern in Bispingen.
In der Vergangenheit führten viele falsch eingebaute Zähler zu erheblichem bürokratischen Aufwand. Die fachmännische Installation gewährleistet nun eine reibungslose Abrechnung. Der Einbau eines Gartenwasserzählers rentiert sich nur, wenn der Verbrauch mindestens 15 m³ pro Jahr beträgt. Bedenken Sie, dass Trinkwasser zur Gartenbewässerung grundsätzlich die letzte Option sein sollte. Nutzen Sie bevorzugt Regenwasser oder eine Gartenwasserpumpe. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht möglich sind, sollte über eine Bewässerung mit Trinkwasser nachgedacht werden.