Seit vielen Jahrzehnten gibt es eine Straßenreinigungssatzung in der Gemeinde Bispingen. Das Niedersächsische Straßengesetz ermächtigt die Gemeinden zum Erlass einer solchen. Durch diese Satzung ist die Pflicht zur Reinigung von öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünstreifen auf die jeweiligen an die Straßengrundstücke angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer übertragen. Zur Straßenreinigungspflicht gehört auch die Säuberung der Gossen, da diese nach § 1 Absatz 2 der oben genannten Satzung zur öffentlichen Straße gehören.
In der Sitzung am 18.04.2024 wurde vom Rat der Gemeinde beschlossen, dass testweise im Zeitraum vom 01.07.2024 – 31.12.2024 im gesamten Gemeindegebiet die Reinigung der Gossen durch eine zwischenzeitlich gefundene und beauftragte Firma vorgenommen wird. Diese Maßnahme wird innerhalb des genannten Zeitraumes 14-tägig auf Hauptverkehrsstraßen und monatlich auf Nebenverkehrsstraßen durchgeführt werden Grund für diese Entscheidung ist, dass die Gemeinde Bispingen als Teil einer stark touristisch geprägten Region durchaus auch einen „gepflegten“ Eindruck auch bei unseren Gästen hinterlassen möchte. Dieser Eindruck fängt bei den Straßen, über die unsere Gäste anreisen, an.
Ferner trägt die jetzt beauftragte Gossenreinigung dazu bei, dass Sand und Unrat nicht mehr in großer Menge in die Regenwasserkanalisation gelangen. Leider ist da in den letzten Jahrzehnten zu viel Negatives „im Untergrund“ passiert; die notwendige Sanierung der Regenwasserkanäle ist in vollem Gange.
Viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde handeln vorbildlich und pflegen entsprechend des in der Satzung zum Ausdruck gebrachten Willens die Straßen und Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen. Viele tun das selbstverständlich - aber leider nicht alle. Sie werden möglicherweise festgestellt haben, dass im Rahmen der jetzt durchgeführten Gossenreinigung diese lediglich von Sandeinträgen und / oder Laub gereinigt werden können. Immer noch vorhandene Vergrasungen an oder in der Gosse können durch das Reinigungsfahrzeug leider nicht erfasst werden. Insofern erinnert die Gemeinde Bispingen alle Eigentümerinnen und Eigentümer an die nach wie vor bestehende Straßenreinigungspflicht. Entfernen Sie Grasbewuchs und Verkrautung aus den Gossen. Sie tragen damit wesentlich zur Verbesserung des Ortsbildes bei. Durch die jetzt durchgeführte maschinelle Gossenreinigung besteht die Hoffnung, dass sich neuer Grasbewuchs dann erst gar nicht wieder festsetzten kann.