Beispiel Bergstraße.
Beispiel Gartenstraße.
Vereinzelt haben Verkehrsteilnehmende schon bemerkt, dass die Gemeinde in Sachen „Ruhender Verkehr“ von ihrer seit Monaten praktizierten freundlich-anmahnenden Haltung zu einer etwas handfesteren Methode gewechselt ist – seit Mitte Juni 2024 werden auch in Bispingen an besonders betroffenen Orten „Knöllchen“ verteilt.
Hauptsächlich in der Gartenstraße (zwischen Einmündung und Feuerwehr, wo ein absolutes Halteverbot gilt) und in der Bergstraße werden Parksünder nun kostenpflichtig verwarnt.
Je nach Schwere des Vergehens können Verwarngelder bis zu 55,00 € anfallen.
Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Besonders in der Bergstraße ist der Schutz der Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ein zentrales Anliegen.
Wir verstehen, dass diese Maßnahmen nicht allen gefallen, da man oft „nur eben schnell“ etwas erledigen möchte. Doch das Halten und Parken auf Gehwegen, Radwegen und Grünstreifen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Hier ist z.B. der Gehweg bei der Schlachterei Meyer in Behringen ein weiterer prekärer Kontrollpunkt, da gerade hier die Kund*innen gerne auf dem abgesenkten Gehweg parken.
Denken Sie an andere Verkehrsteilnehmende:
Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit Rollator müssen oft auf die Straße ausweichen, um an parkenden Fahrzeugen vorbeizukommen.
Ihre Rücksichtnahme kann dazu beitragen, dass wir nur wenige Verwarngelder aussprechen müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!