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Wir in Bispingen
Ausgabe 9/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Anpassung der Kita-Entgeltstaffelung ab 2025

In der Sitzung vom 20.06.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01.01.2025 die neue Entgeltstaffelung anzuwenden, die regelmäßig an die rechtlichen Änderungen (Wohngeldgesetz und SGB II) angepasst wird und einen Pauschalbetrag für die Inanspruchnahme von Rand- und Sonderzeiten zu erheben.

Seit 2014/ 2015 ist die von der Verwaltung entwickelte Einkommenstabelle/ Entgeltstaffelung unverändert geblieben. Die festgelegten Monatsbeträge wurden lediglich zu Beginn eines neuen Betreuungsjahres um 2 % erhöht, ohne den Grundbetrag den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Berechnungsgrundlage überarbeitet und an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen (Grundbetrag nach dem SGB II, Familienzuschlag, Wohngeldgesetz, Einkommenssteuergesetz) angepasst. Bei der Überarbeitung der Entgeltstaffelung wurden auch die Einkommensgrenzen der Eltern umfassend angepasst.

Die Anpassung des monatlichen Entgeltes erfolgt automatisch zum 01.01.2025 durch die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen.

Wie bisher auch kann ein Ermäßigungsantrag jeweils für das laufende Betreuungsjahr gestellt werden. Die Berechnung erfolgt ab dem Monat der Antragstellung.

Für die Inanspruchnahme einer Randzeit oder einer Sonderöffnungszeit wird keine Ermäßigung angeboten, sondern eine Pauschale, entsprechend der Betreuungszeit, erhoben.