Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für die Gemeinde Bispingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Ihre Aufgabe:
Aufgabe der Schiedsperson ist es, Streitigkeiten zu schlichten. Bei kleineren Straftaten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist das Schlichtungsverfahren vorgegeben, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden kann.
Das Schiedsamt kann aber auch angerufen werden bei Streitigkeiten des täglichen Lebens. Ob es sich um Auseinandersetzungen um Geldforderungen aus Verkäufen handelt, um Forderungen von Handwerkern oder um nachbarschaftliche Streitigkeiten, wie der berühmte krähende Hahn oder bellende Hund.
Ziel ist die einvernehmliche Beilegung des Streites. Dies erleichtert es den Parteien, auch weiterhin miteinander auszukommen. Außerdem wird ein langwieriges, oft teures Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch die Instanzen der Justiz vermieden. Die Ergebnisse der Schlichtungsverhandlung sind rechtskräftig und bindend. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe trägt wesentlich zur Entlastung der Amtsgerichte bei.
Anforderungen:
Schiedspersonen müssen über soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Erwartet werden Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen, Schreibgewandtheit und Verhandlungsgeschick. Das verantwortungsvolle Amt einer Schiedsperson verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Sachlichkeit. Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem muss sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Gemeinde Bispingen wohnen.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet. Die Gemeinde übernimmt die mit dem Amt verbundenen Sachkosten, Kosten für Seminare, Mitgliedsbeitrag im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. und stellt Räumlichkeiten für Sprechstunden bzw. Verhandlungsführungen zur Verfügung. Zusätzlich wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt.
Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich per E- Mail unter h.vanfrayenhove@bispingen.de oder telefonisch unter 05194 398 13 bei Frau Hannah van Frayenhove.
Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie unter www.schiedsamt.de.