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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Umsetzung der Grundsteuereform zum 01.01.2025

hier: Bekanntmachung der aufkommensneutralen Hebesätze

Mit der Umstellung der Grundsteuer auf ein neues Bewertungsverfahren soll insgesamt kein höheres Steueraufkommen generiert werden. Damit die Umsetzung der Grundsteuerreform transparent dargestellt wird, verpflichtet § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG) die Kommunen, die Berechnung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer B aufkommensneutral auszuweisen und zu veröffentlichen.

Diese Regelung bedeutet aber nicht, dass die individuelle Haushaltssituation einer Kommune nicht eine Anhebung der Hebesätze der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2025 erforderlich machen könnte, um die finanzielle Absicherung der wahrzunehmenden Aufgaben zu gewährleisten.

Die Regelung des § 7 Abs. 2 NGrStG gilt verbindlich nur für die Grundsteuer B. Sie wurde analog auch für die Grundsteuer A angewendet.

Unter einem „aufkommensneutralen“ Hebesatz versteht der Gesetzgeber die Ermittlung eines fiktiven Hebesatzes auf Grundlage des im Haushalt 2024 nach altem Recht ausgewiesenen Aufkommens aus der Grundsteuer. Auf Basis der für 2025 bisher nach neuem Recht durch das Finanzamt Celle festgesetzten vorliegenden Messbeträge wird ein Hebesatz errechnet, der dem bisherigen Steueraufkommen entspricht.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgehehensweise hat der Rat der Gemeinde Hambühren in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Ermittlung und Feststellung der aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt beschlossen:

Grundsteuer A: 555 v. H.

Grundsteuer B: 345 v. H.