In der Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hambühren vom 12.01.2026 zu der Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Gemeinde Hambühren am 13.09.2026 wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf
Montag, den 20.07.2026, 18:00 Uhr
festgesetzt.
Aufgrund einer Änderung des § 45 d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) mit Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 28.04.2026 (verkündet im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 06.05.2026, 80. Jahrgang, Nummer 30) endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen nunmehr bereits am 69. Tag vor der Wahl am
Montag, den 06.07.2026, 18:00 Uhr (§ 45 d Abs. 6 NKWG).
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig einschließlich aller erforderlichen Anlagen bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hambühren, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, eingegangen sein.
Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 12.01.2026 unverändert.