Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Wohngebiet westlich Neue Grenze" zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.
Die Lage und der Zuschnitt des Bebauungsplanes Nr. 45 sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Kartengrundlage: Liegenschaftskarte, Gemeinde Hambühren, Gemarkung Hambühren, Flur 4
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2019
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Wohngebiet westlich Neue Grenze“ hat das Ziel, in der Gemeinde Hambühren weitere Wohnbauflächen bereitzustellen, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum nachkommen zu können. Dafür soll der Ortsteil Hambühren II in Richtung Westen um ein Baugebiet erweitert werden. Östlich und südlich befindet sich bereits Wohnbebauung. Mit dem Bebauungsplan sollen überwiegend freistehende Einfamilienhäuser an Stichwegen geschaffen werden. Dabei ist eine dreizeilige Bebauung westlich der Straße „Neue Grenze“ vorgesehen. Im Norden ist eine verdichtete Bauweise mit Reihen- oder Mehrfamilienhäusern geplant. Nördlich daran angrenzend ist ein Mehrgenerationen-Projekt mit Kindertagesstätte, Seniorenwohnen und einem Geschosswohnungsbau für „Jung und Alt“ geplant. Hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 50 „Mehrgenerationen-Projekt“ aufgestellt. Insgesamt kann auf diese Weise verschiedenen Wohn- und Betreuungsbedürfnissen nachgekommen werden. Die Bebauungspläne Nr. 45 und 50 setzen mit 2 Teilflächen ein Gesamtkonzept um.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024
auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter: www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Forstfachlicher Beitrag zur Waldumwandlung, Altlasten/Versickerungsgutachten, 1. Ergänzung zu den Altlastenuntersuchungen, 2. Ergänzung zu zur Bodensanierung ‚Ehem. Bunkerbereich‘, Merkblatt Regenwasserbeseitigung auf Wohngrundstücken, Dokumentation zur Umsiedlung Breitblättrige Stendelwurz)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutzgebiete und die Schutzgüter Mensch (insbesondere in Hinblick auf Gesundheit/Schutzbedarf und Erholung), Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Biotoptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse, Kriechtiere und Lurche sowie Wirbellose), Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Versiegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen und Eingriffsbilanzierung
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: info@hambuehren.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.