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Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet westlich Neue Grenze II“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.

Die Lage und der Zuschnitt der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennuntzungsplanes (hier inkl. geplanter Änderung;

Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5))

In der Gemeinde Hambühren sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum nachkommen zu können. Dafür soll der Ortsteil Hambühren II in Richtung Westen um ein Baugebiet erweitert werden. Die Fläche grenzt direkt an Wohnbebauung an. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als „Flächen für Wald“ dar, die zudem von einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ überlagert ist. Um das Baugebiet umsetzen zu können, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hiermit erfolgt eine Änderung der Darstellung in „Wohnbaufläche“.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit

vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024

auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Darin enthalten sind folgende umweltbezogene Informationen :

  • Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutzgebiete und die Schutzgüter Mensch (insbesondere in Hinblick auf Gesundheit/Schutzbedarf und Erholung), Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Biotoptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, Waldameisen und Käferarten sowie Mollusken), Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Versiegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
  • Entwicklung der Umwelt bei Durchführung der Planung
  • Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Prüfung von Planungsalternativen

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch

per E-Mail an: info@hambuehren.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Hambühren, den 18.06.2024
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. L.S.
Niels Jürgensen