Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet westlich Neue Grenze II“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.
Die Lage und der Zuschnitt der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennuntzungsplanes (hier inkl. geplanter Änderung;
Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5))
In der Gemeinde Hambühren sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum nachkommen zu können. Dafür soll der Ortsteil Hambühren II in Richtung Westen um ein Baugebiet erweitert werden. Die Fläche grenzt direkt an Wohnbebauung an. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als „Flächen für Wald“ dar, die zudem von einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ überlagert ist. Um das Baugebiet umsetzen zu können, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hiermit erfolgt eine Änderung der Darstellung in „Wohnbaufläche“.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024
auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Darin enthalten sind folgende umweltbezogene Informationen :
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: info@hambuehren.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.