Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennuntzungsplanes (hier inkl. geplanter Änderung; Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5))
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Mehrgenerationen-Projekt" zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.
Die Lage und der Zuschnitt der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Die Gemeinde Hambühren verfolgt das Ziel, am nordwestlichen Siedlungsrand des OT Hambühren II ein Baugebiet auszuweisen, in dem mit einer Kindertagesstätte, Seniorenwohnen und einem Geschoss-wohnungsbau für „Jung und Alt“ ein Mehrgenerationen-Projekt umgesetzt werden soll. Damit soll dem Bedarf nach Wohnraum sowie Betreuung und Pflege nachgekommen werden. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hambühren stellt für den Bereich des Projektes eine „Fläche für Wald“ dar. Im südwestlichen Teil wird der Wald zudem durch eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ überlagert. Um das Mehrgenerationen-Projekt umsetzen zu können, ist eine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich. Dabei sollen die „Fläche für Wald“ und die „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in eine „Wohnbaufläche“ und eine „Fläche für den Gemeinbedarf - Kindertagesstätte“ geändert werden.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024
auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutzgebiete und die Schutzgüter Mensch (insbesondere in Hinblick auf Gesundheit/Schutzbedarf und Erholung), Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Biotoptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Waldameisen, Käferarten und Schnecken), Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Versiegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
Entwicklung der Umwelt bei Durchführung der Planung
Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.
Prüfung von Planungsalternativen
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: info@hambuehren.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.