Gemeinde Hambühren, 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Hambühren in der Sitzung am 13.06.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit der Nachtragshaushaltssatzung wird der Stellenplan geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes unverändert.
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Die Festsetzungen werden nicht geändert.
| 2. | Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung |
| 2.1 | Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2.2 | Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 20.06.2024 unter dem Aktenzeichen 111013-2023/002432 erteilt worden. |
| 2.3 | Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung an 7 Tagen während der Servicezeiten zur Einsichtnahme im Foyer des Rathauses der Gemeinde Hambühren öffentlich aus. |