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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Hambühren

Bekanntmachung

15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betriebserweiterung NERAK“ der Gemeinde Hambühren.

Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 25.02.2025 dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Betriebserweiterung NERAK“ zugestimmt und gleichzeitig die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durch Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Eine Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 ist bereits auf Grundlage eines Umweltzwischenberichtes erfolgt.

Die wiederholte Beteiligung erfolgt aufgrund des endgültigen Umweltberichtes mit den Darstellungen der externen Ausgleichsflächen.

Der Planbereich dieser Änderung befindet sich im Osten Hambührens östlich der Manfred-Holz-Grundschule. Er wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht)

Östlich dieses Änderungsbereiches ist ein Gewerbebetrieb vorhanden, der zu seiner Fortentwicklung und damit auch der Bestandssicherung Erweiterungsflächen benötigt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hambühren stellt den Änderungsbereich bislang als größere und weiter nach Süden reichende Grünfläche-Parkanlage sowie im Westen als kleiner Teil der Gemeinbedarfsfläche-Schule und deren Erweiterung dar.

Nachdem das östlich angrenzende Gewerbegebiet zugunsten der betrieblichen Erweiterung nach Westen aufgeweitet werden soll, muss der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung, Umweltbericht und schalltechnisches Gutachten) sind in der Zeit

vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025

auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter https://www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Hambühren in die Suchmaske ein.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden:

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf die 15. Flächennutzungsplanänderung zu den Schutzgütern:
  • Schutzgut Mensch

  • Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität

  • Schutzgut Boden und Fläche

  • Wasser

  • Luft und Klima

  • Schutzgut Landschaftsbild

  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
  • Umweltbericht (Stand von März 2025) mit Biotoptypenkarte

  • Schallgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
  1. Kampfmittel

  2. Naturschutz und Kompensation

  3. Bodenschutz

  4. Immissionsschutz

  5. Brandschutz

  6. Trink-/Lösch-, Niederschlags- und Schmutzwasser

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an das Planungsbüro

info@buero-keller-hannover.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Hambühren, den 17.06.2025
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
gez. Carsten Kranz
L.S.