Der Gemeinderat hat am 13.06.2024 in seiner Sitzung die Änderung in § 3 der Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren beschlossen:
(1) Für Entgeltfortzahlung, Verdienstausfall und sonstige Entschädigungen gelten die Regelungen der §§ 32 und 33 NBrandSchG.
(2) Der Höchstbetrag nach § 33 Abs. 2 NBrandSchG (Kinderbetreuung) wird auf 16,00 € je Stunde festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag nach § 33 Abs. 4 NBrandSchG (Verdienstausfall) wird auf 40,00 € je Stunde festgesetzt - maximal 8 Std./Tag und 40 Std./Woche.
(4) Die Anträge sind mit den notwendigen Nachweisen über den Gemeindebrandmeister bei der Gemeinde Hambühren einzureichen.
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 54 des Landkreises Celle am 25.06.2024 veröffentlicht.