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Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren

Der Gemeinderat hat am 13.06.2024 in seiner Sitzung die Änderung in § 3 der Satzung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hambühren beschlossen:

§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 3 Verdienstausfall

(1) Für Entgeltfortzahlung, Verdienstausfall und sonstige Entschädigungen gelten die Regelungen der §§ 32 und 33 NBrandSchG.

(2) Der Höchstbetrag nach § 33 Abs. 2 NBrandSchG (Kinderbetreuung) wird auf 16,00 € je Stunde festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag nach § 33 Abs. 4 NBrandSchG (Verdienstausfall) wird auf 40,00 € je Stunde festgesetzt - maximal 8 Std./Tag und 40 Std./Woche.

(4) Die Anträge sind mit den notwendigen Nachweisen über den Gemeindebrandmeister bei der Gemeinde Hambühren einzureichen.

Hambühren, den 13.06.2024
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
Carsten Kranz

Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 54 des Landkreises Celle am 25.06.2024 veröffentlicht.