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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vergnügungssteuer

der Gemeinde Hambühren über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010 S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) und § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.April 2017 (Nds. GVBl. S. 121) hat der Rat der Gemeinde Hambühren in seiner Sitzung am 19.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 7 Absatz 3 wird wie folgt ersetzt:

„Bei der Spielgerätesteuer in den Fällen des § 6 Abs. 6 und 7 beträgt der Steuersatz

a) bei Geräten, die in Spielhallen aufgestellt sind,

16 % des Einspielergebnisses

b) bei Geräten, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind,

14 % des Einspielergebnisses.“

Artikel II

In § 6 Absatz 6 wird Satz 3 hinzugefügt:

„Ein negatives Einspielergebnis eines Spielgerätes im Kalendermonat ist mit dem Wert 0,00 € anzusetzen.“

Artikel III

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Hambühren, den 19.06.2025
Gemeinde Hambühren
Carsten Kranz
Diese 3. Änderung wurde im Amtsblatt des Landkreises Celle, Nr. 55 vom 08.07.2025 bekanntgemacht.