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Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ausgabe 17/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ein Hinweis an alle Grundstücksbesitzer

Verschotterung von Vorgärten

Die Verschotterung von Vorgärten hat leider auch im Gemeindegebiet immer weiter zugenommen.

Aus baurechtlicher Sicht gibt es dazu in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) eine eindeutige Regelung in § 9 Abs. 2. Demnach müssen die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden (wie z.B. der Weg zur Haustür).

Die Gestaltung dieser Fläche ausschließlich mit Steinen, Kies, Splitt, Schotter oder sonstigen vergleichbaren losen Materialschüttungen widerspricht dieser Anforderung.

Deshalb sind alle Grundstücksbesitzer in der Verpflichtung und aufgerufen statt grauer Wüste für bunte Vielfalt zu sorgen, denn geschotterte Flächen bedrohen die Artenvielfalt, sie bieten Insekten und Vögeln wenig bis gar keinen Lebensraum und keine Nahrung.

Weil der Boden abgedeckt ist, kann im Schottergarten kein Regenwasser versickern, das Wasser staut sich an der Hauswand, im schlimmsten Fall dringt Wasser ins Gemäuer ein. Die Kanalisation wird unnötig belastet.

Die Flächen wärmen sich bei Sonnenschein auf, angesichts der Klimaerwärmung ein unerwünschter Effekt, der die Überhitzung fördert und den Kaltluftaustausch behindert.

Schottergärten laufen daher auch den Zielsetzungen des Naturschutzes und des Bodenschutzes zuwider.

Bei Verstößen könnte ein bauaufsichtliches Verfahren eingeleitet werden. Es handelt sich aber nicht um eine nachbarschützende Vorschrift, Denunziantentum führt daher nicht zum Erfolg.

Darum

Zahlreiche Informationen, Hilfestellungen, Pflanzvorschläge usw. finden sich dazu im Internet z.B. unter:

Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

oder unter:

Statt Schottergarten: NABU-Tipps zu pflegeleichten Gärten

Im Rathaus liegen Broschüren vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und vom Naturschutzbund (NABU) dazu aus.

Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
gez.
Carsten Kranz

Auf Wunsch kann auch eine vor Ort -Beratung durchgeführt werden.

Dazu wenden Sie sich an:

NABU (Naturschutzbund Deutschland) Hambühren-Wietze

Ansprechpartner: Christine Schäfer

Telefon 05141 4873696 oder 0152 24695376