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Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55

Kartengrundlage: Liegenschaftskarte, Gemeinde Hambühren Gemarkung Hambühren, Flur 1 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2023 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle

"Solarpark am Winser Weg“ Gemeinde Hambühren

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst, dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 "Solarpark am Winser Weg" zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB veranlasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.

Das Plangebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Hambühren I.

Die Lage und der Zuschnitt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Die Firma MMR Projekt GmbH plant, nordwestlich der Ortschaft Hambühren I eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Das Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Errichtung der Anlage ist daher nicht möglich. Um das geplante Vorhaben umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgestellt werden.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit

vom 30.08.2024 bis einschließlich 30.09 2024

auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Servicezeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Servicezeiten:

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch

per E-Mail an: info@hambuehren.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).

An das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB schließt sich das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB an.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Hambühren, 22.08.2024
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
gez.
Carsten Kranz  — L.S.