Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (1) des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst, dem Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 "Solarpark am Winser Weg" zugestimmt und die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (1) BauGB veranlasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.

Das Plangebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Hambühren I.

Die Lage und der Zuschnitt der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020

(Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5), unmaßstäblich)

Die Firma Firma MMR Projekt GmbH plant, nordwestlich des Ortsteils Hambühren I eine Freiflächen- Die Firma MMR Projekt GmbH plant, nordwestlich der Ortschaft Hambühren I eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Entwicklung soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Im Norden ragt zudem ein kleiner Bereich „Umgrenzung von Schutzgebieten und geplanten Schutzobjekten im Sinne des Naturrechts, hier: geplantes Flora-Fauna-Habitat“ in das Plangebiet hinein. Die Entwicklung einer Photovoltaikanalage entspricht dieser Darstellung nicht. Die Flächen des Plangebietes sind dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist momentan nicht möglich.

Um die Planung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Rahmen der 12. Änderung wird die Fläche in „sonstiges Sondergebiet - Solarpark“ sowie in „private Grünflächen“ überlagert mit „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ geändert.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit

vom 30.08 2024 bis einschließlich 30.09 2024

auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Servicezeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Servicezeiten:

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch per E-Mail an: info@hambuehren.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).

An das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB schließt sich das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB an.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Hambühren, 22.08.2024
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
Carsten Kranz
gez. L.S.