Ab frühestens der 4. KW kann beim Landkreis Celle die Soforthilfe beantragt werden, auf das Inkrafttreten der Richtlinie wird noch gewartet.
Folgende Informationen liegen bisher vor:
Privatpersonen, die in den vergangenen Wochen durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, können jetzt eine kurzfristige Unterstützung erhalten. Die Soforthilfe wird gewährt, um eine „vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen“ heißt es in der Richtlinie.
Zu beachten sind dabei die Gesamtschadenssummen. Bei voraussichtlichen 5.000 € Schaden, z.B. am Hausrat, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 € und maximal 2.500 € je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen kann auch eine Soforthilfe von bis zu 20.000 € gewährt werden. Die Hilfen sind grundsätzlich nicht rückzahlbar.
Zu den hochwasserbedingten Schäden zählen laut der Richtlinie Schäden, „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.
Privathaushalte im Einzugsgebiet aller betroffenen Gewässer (sowie Nebenflüsse) können Anträge stellen, dies sind:
| - | Weser (Aller / Leine / Fuhse / Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen |
| - | Wümme (bis zum Lesumsperrwerk) |
| - | Hunte (bis zum Huntesperrwerk) |
| - | Soeste |
| - | Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg) |
| - | Vechte |
| - | Sude (mit Krainke und Rögnitz) |
| - | Seege |
| - | Ilmenau und |
| - | Jeetzel |
Die Anträge können bis zum 22.03.2024 schriftlich beim Landkreis Celle bzw. der zuständigen Behörde (Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die großen selbständigen Städte) gestellt werden.
Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen bzw. Rechnungen der Dienstleister zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet.
Eine aktuelle Pressemitteilung vom Umweltministerium wird noch erwartet und dann auf den gängigen Seiten der Gemeinde Hambühren veröffentlicht.