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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung geschieht hierdurch und gilt für die Grundsteuer A.

Der Rat der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 eine neue Realsteuerhebesatzsatzung beschlossen. Diese wurde im Amtsblatt Nr. 106 des Landkreises Celle vom 23.12.2025 bekannt gemacht und gilt ab dem Jahr 2026.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A, also für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, wurde darin unverändert ab dem 01.01.2026 auf 570 v. H. festgesetzt.

Somit sind hinsichtlich der Grundsteuer A keine Änderungen seit 2025 eingetreten.

Daher kann auf die Versendung von neuen Steuerbescheiden für die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2026 verzichtet werden.

Die Grundsteuer A wird mit den in den zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer A 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig.

In den Fällen, in denen eine Änderung eingetreten ist, wie z. B. die Änderung des Grundsteuermess­betrages oder ein Eigentümerwechsel, ergeht ein neuer Steuerbescheid. Im Falle des Eigentümer­wechsels ist zu beachten, dass der Steuerbescheid für den bisherigen Eigentümer weiter gilt, bis dieser aufgehoben wird.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung Klage bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Schriftlich oder zur Niederschrift:

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden. Die Anschrift lautet: Verwaltungsgericht Lüneburg, Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, Besuchsadresse: Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg.

2. Auf elektronischem Weg:

Bei Klageerhebung in elektronischer Form muss das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden. Die dazu erforderliche Software kann über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden.

Auch wenn Sie Klage erheben, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgerecht zahlen. Wenn Sie verspätet zahlen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften ein Säumniszuschlag erhoben.

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gemeindeverwaltung und über die Rechte der Bürger nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprechpartner in Datenschutzfragen können den Datenschutzhinweisen der Gemeinde Hambühren entnommen werden. Diese können unter https://www.hambuehren.de/datenschutz heruntergeladen oder bei der Gemeinde Hambühren angefordert werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Steuern zu den jeweiligen Fälligkeiten durch die Gemeindekasse Hambühren mittels SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen. Vordrucke für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates liegen im Rathaus der Gemeinde Hambühren aus oder können von der Internetseite www.hambuehren.de heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen während der Servicezeiten des Rathauses Frau Milbradt im Zimmer 14 oder Herr Schulze im Zimmer 11 zur Verfügung. Telefonische Rückfragen können unter den Durchwahlnummern 05084/601-114 oder -310 gestellt werden.

Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 1 des Landkreises Celle vom 06.01.2026 bekanntgemacht.

Gemeinde Hambühren
Carsten Kranz
Bürgermeister