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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hambühren gibt gemäß §§ 45b, 45a i.V.m. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:

Mit Beschluss vom 25. September 2025 hat der Rat der Gemeinde Hambühren gemäß § 45b Abs. 2 NKWG als Wahltag für die Direktwahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Gemeinde Hambühren den 13. September 2026 bestimmt, der zugleich allgemeiner Kommunalwahltag in Niedersachsen ist.

Eine etwaige Stichwahl würde somit gemäß § 45b Abs. 3 NKWG auf den zweiten Sonntag nach der Wahl, also den 27. September 2026, fallen.

Die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hambühren fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Gemeinde Hambühren am 13. September 2026 auf.

Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Direktwahl endet gemäß § 45a i.V.m. 21 Abs. 2 NKWG am Montag, den 20. Juli 2026 um 18.00 Uhr. Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig inklusive aller einzureichenden Anlagen bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hambühren, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, eingegangen sein.

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen oder wählbaren Einzelpersonen eingereicht werden.

Nach §§ 45a i.V.m. 22 Abs. 1 NKWG können Parteien grundsätzlich nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl (Montag, den 15. Juni 2026) dem Nds. Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.

Vom Erfordernis der Wahlanzeige ausgenommen sind Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG erfüllen.

Für die allgemeinen Kommunalwahlen am 13. September 2026 und somit gemäß § 45d Abs. 8 NKWG auch für die Direktwahl wurde dies laut Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 23. Juli 2025 - LWL 11421/10; LWL 11421/ 3 - für folgende Parteien festgestellt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

Die Linke (Die Linke)

Gemäß § 45 d Abs. 2 S. 2 NKWG darf jeder Wahlvorschlag den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge richten sich nach der Maßgabe des § 45a NKWG grundsätzlich nach den auch für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen anzuwendenden §§ 21 NKWG i.V.m. 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).

Abweichende Regelungen der §§ 45b bis 45o NKWG sind zu beachten.

Gemäß § 45d Abs. 3 NKWG ist ein Wahlvorschlag zu unterzeichnen:
  • bei einem Wahlvorschlag einer Partei von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan

  • bei einem Wahlvorschlag einer Wählergruppe von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe

  • bei einem Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/ eines Einzelbewerbers von der wählbaren Einzelperson

Zusätzlich muss ein Wahlvorschlag von mindestens 125 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unterzeichnet werden (sogenannte Unterstützungsunterschriften). Die Formblätter zur Leistung der Unterstützungs-unterschriften werden von der Wahlleitung der Gemeinde Hambühren auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften ist gemäß § 45d Abs. 4 S. 1 NKWG der bisherige Amtsinhaber. Im Übrigen gilt § 21 Abs. 10 NKWG entsprechend.

Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 3 des Landkreises Celle vom 13.01.2026 veröffentlicht.

Für Rückfragen steht das Wahlbüro der Gemeinde Hambühren, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, persönlich, per E-Mail unter wahlen@hambuehren.de sowie telefonisch unter 05084-601221 zur Verfügung.

Hambühren, den 12.01.2026
Ralph Peters
Gemeindewahlleiter