Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Meldung zur Sportlerehrung 2024

Die Gemeinde ehrt Sportlerinnen und Sportler aus ihrem Gebiet, die besonders gute sportliche Leistungen erbracht haben bzw. Personen, die sich Verdienste um den Sport und seiner Förderung erworben haben.

Die Vereine werden gebeten, ihre Vorschläge für das Jahr 2024 der Gemeinde Hambühren bis zum 12. Januar 2025 zukommen zu lassen.

Für die Meldungen sind die entsprechenden Meldebögen oder aber das jeweilige Online-Formular unter www.hambuehren.de - „Aktuelle Meldungen“ zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Änderung der Ehrungsrichtlinien v. 16.12.2020 nur noch Sportlerinnen und Sportler der in Hambühren ansässigen Sportvereine geehrt werden können.

Richtlinien der Gemeinde Hambühren über die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern

(i. d. F. des Ratsbeschlusses vom 16.12.2020)

1.

Die Gemeinde Hambühren ehrt Sportlerinnen und Sportler der in Hambühren ansässigen Sportvereine für besonders gute sportliche Leistungen sowie Personen, die sich Verdienste um den Sport und seine Förderung erworben haben.

2.1

Die Ehrung ist vorgesehen für

a) das Erreichen einer Kreismeisterschaft oder den ersten Platz eines Kreispokals für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Juniorenklasse,

b) das Erreichen eines ersten, zweiten oder dritten Platzes bei einer Bezirksmeisterschaft für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Juniorenklasse; darüber hinaus wird nur das Erreichen eines ersten Platzes geehrt;

c) die Belegung eines ersten, zweiten oder dritten Platzes bei einer Landes-, einer Regional- oder einer Deutschen Meisterschaft,

d) die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen an Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen,

e) Bestleistungen (Rekorde) ab Landesebene, die von dem jeweiligen Sportfachverband anerkannt werden und

f) Mitglieder von Nationalmannschaften.

Die Wettkampfarten (Disziplinen) müssen in dem Förderungskatalog des Landessportbundes enthalten sein. Es wird auch vorausgesetzt, dass die Sportlerinnen und Sportler für einen Verein starten, der Mitglied im Kreissportbund Celle ist. Daneben können auch Personen geehrt werden, die einem Fachverband angehören, der außerordentliches Mitglied im Landessportbund oder im Deutschen Olympischen Sportbund ist.

Das Erreichen des ersten Platzes einer Liga steht dem Erreichen einer Meisterschaft gleich.

Landes- und Bundessieger der Schulsportwettbewerbe können ebenfalls ausgezeichnet werden.

Darüber hinaus können auch Personen geehrt werden, die in der oder für die Gemeinde sportliche Erfolge erzielt haben und die keinem Verein oder Verband des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.

2.2

Bei Personen, die sich Verdienste um den Sport und seine Förderung erworben haben, wird für eine Ehrung eine mindestens 15jährige Tätigkeit in Hambührener Sportvereinen vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss.

3.1

Die Verleihung von Ehrenzeichen und Urkunden erfolgt in würdiger Form und entsprechendem Rahmen.

3.2

Es werden die Sportlerinnen und Sportler geehrt, die an der Ehrung teilnehmen. Personen die nicht geehrt werden wollen, sollen dieses rechtzeitig bekanntgeben. Vorschläge für zu ehrende Sportlerinnen und Sportler, die nach dem Abgabetermin bei der Verwaltung eingehen, werden nicht berücksichtigt.

4.

Vorschlagsberechtigt für die zu ehrenden Sportler sind Vereine, Schulen und die Gemeinde Hambühren. Die Entscheidung über die Auswahl der zu Ehrenden trifft der Bürgermeister nach Empfehlung des Sportausschusses. Will der Bürgermeister von der Empfehlung des Sportausschusses abweichen oder wünschen beide eine Abweichung von diesen Richtlinien, so entscheidet der Verwaltungsausschuss.