Der bisherige Grundsteuerbescheid nach altem Recht verliert per Gesetz zum 31.12.2024 seine Gültigkeit.
Sie bekommen Anfang Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
Bitte leisten Sie Ihre Zahlungen erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides und denken Sie daran, von Ihnen gegebenenfalls selbst eingerichtete Daueraufträge bei Ihrer Bank entsprechend zu ändern.
Von Ihnen erteilte Lastschriftmandate zur Abbuchung der Grundsteuer im SEPA-Lastschriftverfahren behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.