Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestags (Bundestagswahl) statt.
Die Gemeinde Hambühren gehört bei der Bundestagswahl zum Wahlkreis 44 – Celle/Uelzen.
Die Wahlbenachrichtigungen, die jede/r Wahlberechtigte automatisch zugestellt bekommt, erhalten Sie spätestens bis zum 2. Februar 2025.
Als wahlberechtigte Person haben Sie am Wahltag die Möglichkeit zur Stimmabgabe in Ihrem – auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen – Wahlraum. Für die Ausübung Ihres Wahlrechts per Briefwahl oder für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum ist die Beantragung eines Wahlscheins zwingend erforderlich.
Für die Beantragung eines Wahlscheins und die Zusendung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
• schriftlicher Antrag mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formular (Rückseite), persönlich beim Wahlbüro der Gemeinde Hambühren abzugeben oder im frankierten Umschlag zuzusenden
• mündlicher Antrag (nicht telefonisch)
• elektronischer Antrag über das Online-Antragsformular, erreichbar unter www.wahlschein.de/3351012 (das Formular ist ab dem 27.01.2025 erreichbar) oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
• elektronischer Antrag an das E-Mail Postfach wahlen@hambuehren.de unter Angabe Ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums sowie Ihrer vollständigen Wohnanschrift und ggfs. einer gewünschten abweichenden Versandanschrift.
Wahlscheinanträge müssen bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Wahlbüro der Gemeinde Hambühren eingegangen sein; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder überbracht. Sie können auch im Briefwahlbüro (Rathaus Hambühren, Einwohnermeldeamt, Versonstraße 7, 29313 Hambühren) persönlich zu den allgemeinen Servicezeiten beantragt werden.
| Montag: | 8:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 7:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 – 12:00 Uhr |
sowie zusätzlich am Samstag, den 15. Februar 2025 in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Bitte beachten! Verkürzter Zeitraum für die Briefwahlteilnahme
Die Zeit für die Teilnahme durch Briefwahl wird deutlich kürzer sein als bei anderen Wahlen.
Die Ausstellung sowie der Versand, aber auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro wird erst möglich sein, wenn uns die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl wird dies voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen können. Anträge können – wie zuvor dargestellt - aber jetzt schon gestellt werden.
Die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Terminvereinbarung während der o. g. Servicezeiten erfolgen.
Aktuelle Mitteilungen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte den Wahlinformationen auf unserer Homepage unter www.hambuehren.de/wahlen.
Für Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Gemeinde Hambühren unter der Telefonnummer 05084-601221 oder per E-Mail an wahlen@hambuehren.de.