Treffpunkt: Parkplatz der Gaststätte „La´Villa“, Nienburger Str. 20, 29313 Hambühren
Bis zu diesem Termin müssen die Gewässer III. Ordnung von den Unterhaltungspflichtigen gemäß § 98 Nds. Wassergesetz (NWG) in der Fassung vom 03.09.1990 (Nds. GVBl. S. 371) geräumt sein. Der § 98 NWG ist in der Präambel der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung abgedruckt und kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung sowie beim Landkreis Celle, Tiefbauamt (Wasserwirtschaft), Trift 25, 29221 Celle, während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Schaukommission der Gemeinde Hambühren wird an dem o. a. Termin den Zustand der Gräben überprüfen und das Ergebnis dem Landkreis Celle mitteilen. Dieser ist befugt, die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel mit Zwangsmitteln durchzusetzen.
Die Unterhaltungspflichtigen und die zur Benutzung der Gewässer Befugten haben Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau sowie zur Äußerung.