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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Bild von gamagapix auf Pixabay

Insbesondere Schnee und Eis scheint Hundehalter in unserer Gemeinde dazu zu verleiten, dass die Hinterlassenschaften des Hundes einfach liegen gelassen werden. Ganz nach dem Motto „Der Schnee überdeckt das schon“.

Auch Spielplätze, die Hunde grundsätzlich nicht betreten dürfen, werden immer häufiger mit Hundekot verunreinigt, wie zuletzt der Spielplatz in der Straße „Zum Alten Hafen“ in Oldau, auf dem über die gesamte Spielplatzfläche Hundekot verteilt war.

Es ist ein Unding, dass selbst auf solchen Plätzen und Zuwegen keine Rücksicht genommen wird.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Möchten Sie, dass Ihre Kinder, Ihre Neffen und Nichten, Ihre Enkel und deren Freunde mit Hundekot in Berührung kommen beim ausgelassenen Spielen?

Wir weisen nochmals alle Hundehalter darauf hin, die Kothaufen Ihrer Hunde direkt zu entfernen. Dies ist nicht nur eine Bitte, sondern die Pflicht jedes Hundehalters bzw. der Person, die zum Führen des Hundes beauftragt wurde in der Gemeinde Hambühren. Geregelt ist dies in § 5 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle.

Die Nichtbeachtung der Pflicht kann mit einem Ordnungsgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden.